Friday 27 January 2017

Irs 83 B Wahl Aktien Optionen

Eingeschränkte Bestände: Abschnitt 83 (b) Benannt für die Internal Revenue Code Abschnitt, der es autorisiert, wird die Sektion 83 (b) Wahl nur (1), wenn Sie besteuert werden (Bund, soziale Sicherheit, Medicare und jeder Staat oder Örtliche Steuern) auf den Wert der beschränkten Aktien zu gewähren, anstatt zu veräußern oder (2) wenn Sie Aktien ausüben, die vor der Ausübung ausübbar sind (sehr selten in öffentlichen Unternehmen). Alert: A Abschnitt 83 (b) Wahl muss bei Ihrer lokalen IRS-Büro innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der beschränkten Aktien (oder Ihre Aktienoptionsübung) eingereicht werden. Die Einreichung kann nach 30 Tagen erfolgen, wenn der Versand innerhalb der 30-Tage-Frist erfolgt. Wenn der 30. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, ist die Frist der nächste Werktag. Sie zahlen auch Steuern zum Zeitpunkt Ihrer Sektion 83 (b) Wahl. Bevor Sie die Wahl treffen, ist es wichtig zu verstehen, sowohl die Risiken und die Situationen, wenn es von Vorteil sein könnte. Ihr Unternehmen wird eine Art von Verfahren für die Erhebung der Quellensteuer haben. Die Einnahmen, die Sie bei der Erteilung und die Quellensteuer erkennt, sollten auf Ihrem IRS Formular W-2 erscheinen. Was mit dem IRS Datei Datei Obwohl es Hunderte von formalen IRS Steuerformulare gibt es keine offizielle Form für die Herstellung der 83 (b) Wahl. Ihr Unternehmen hat möglicherweise ein Musterformular für Restricted Stock Grants entwickelt (siehe ein Beispiel aus der Anwaltskanzlei Pillsbury Winthrop Shaw Pittman). In Rev. Proc. 2012-29 (siehe Seite 9), präsentiert das IRS eine Stichprobe (nicht erforderlich) Wahlsprache, die die IRS-Vorschriften erfüllen würde. Die vom IRS vorgelegte Modellform stellt keine wesentlichen Änderungen an den Anforderungen der geltenden Vorschriften dar. Es zeigt einfach die aktuellen Anforderungen. Sie machen die Wahl, indem Sie an die IRS-Büro, wo Sie Ihre Rücksendung die entsprechenden Informationen, die enthält: Ihr Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer eine Beschreibung der propertyyshares (zB X Aktien von meinem Unternehmen) das Datum, an dem Sie erhalten Die Aktien und in dem steuerpflichtigen Jahr die Beschränkung, die Verzug verursachen wird, wenn sie nicht erfüllt ist oder die Beschränkung, die bei Erfüllung der Ausübungserfordernisse erlischt, mit dem Marktwert der Immobilie, ohne die Beschränkung, zum Zeitpunkt der Gewährung eines gezahlten Geldes erfüllt werden Die Aktie der Betrag in das Bruttoeinkommen (FMV minus nichts bezahlt) Alert: Unvollständige Wahlen, dh diejenigen, die nicht alle erforderlichen Angaben über die Transaktionen, sind ungültig. Nachdem Sie eine rechtzeitige Wahl mit Ihrem lokalen IRS Büro machen, geben Sie eine Kopie der Wahl zu Ihrem Unternehmen. Sie müssen nicht mehr eine Kopie des Wahlpapiers an Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr anbringen, in dem Sie die Wahl getroffen haben. IRS Verordnungen beseitigt diese Anforderung, beginnend mit Zuschüssen im Jahr 2015 gemacht (siehe die entsprechenden FAQ). Eine Umfrage im Jahr 2013 von der National Association of Stock Plan Professionals festgestellt, dass 16 der antwortenden Unternehmen entmutigen die Sektion 83 (b) Wahl, und 15 tatsächlich Verbieten. Dieselbe Umfrage ergab auch, dass 26 Unternehmen einen Mitarbeiter mit einer Sektion 83 (b) unterstützen und 52 den Mitarbeitern Informationen über die Wahl zur Verfügung stellen. Dieses Einnahmenverfahren enthält Stichprobensprache, die verwendet werden kann (aber nicht benötigt wird, um verwendet zu werden ) Zur Durchführung einer Wahl nach § 83 b des Internal Revenue Code. Darüber hinaus bietet dieses Einnahmenverfahren Beispiele für die Einkommensteuer-Konsequenzen aus der Durchführung einer solchen Wahl. ABSCHNITT 2. HINTERGRUND 01 § 83 a) sieht im Allgemeinen vor, dass, wenn im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen das Eigentum an eine andere Person als die Person, für die diese Leistungen erbracht werden, der Überschuss des Marktwertes der Immobilie übertragen wird (Ohne Rücksicht auf etwaige Beschränkungen, die durch ihre Bestimmungen niemals erlöschen werden) bestimmt, sobald das Recht der übertragenden Personen auf das Vermögen übertragbar ist oder kein wesentliches Verzugsrisiko besteht, Betrag (falls vorhanden), der für die Immobilie gezahlt wird, ist in dem Dienstleistungsanbieter8217s Bruttoeinkommen für das steuerpflichtige Jahr enthalten, das diese Zeit enthält. 02 Nach Abs. 1.83-3 Buchst. F des Einkommensteuergesetzes wird das Vermögen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen übertragen, wenn es an einen Arbeitnehmer oder einen unabhängigen Auftragnehmer (oder Begünstigten) in Anerkennung der Leistungserbringung oder Unterlassung übertragen wird Von der Leistungserbringung. Das Vorliegen anderer Personen, die berechtigt sind, unter den gleichen Bedingungen und Bedingungen eines Arbeitnehmers Aktien zu kaufen, sei es aufgrund eines öffentlichen oder privaten Angebots, kann jedoch darauf hindeuten, dass unter solchen Umständen eine Übertragung an den Arbeitnehmer nicht als Anerkennung für die Erfüllung, Oder Verzicht auf Leistung, Dienstleistungen. Die Übertragung von Eigentum unterliegt der Sektion 83, ob eine solche Übertragung in Bezug auf vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Dienstleistungen erfolgt. 03 Abschnitt 83 Buchstabe b und Abschnitt 1.83-2 a) dem Dienstleistungserbringer die Möglichkeit zu geben, in den Bruttoeinkommen den Überschuss (falls vorhanden) des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung über den Betrag (falls vorhanden) zu erfassen ) Für die Immobilie, als Vergütung für Dienstleistungen bezahlt. 04 Nach Abs. 83 (e) (3) und §§ 1.83-7 (b) gilt Absatz 83 nicht für die Übertragung einer Option ohne einen leicht feststellbaren Marktwert zum Zeitpunkt der Gewährung der Option. Infolgedessen kann eine Sektion 83 (b) nur in Bezug auf die Übertragung einer Option, die einen leicht feststellbaren Marktwert hat (wie in Abschnitt 1.83-7 (b) definiert), zum Zeitpunkt der Option erfolgen (Im Sinne von Abschnitt 1.83-3 (b)). Wird bei Ausübung einer Option ohne einen leicht feststellbaren beizulegenden Zeitwert im Rahmen eines Zuschusses im Wesentlichen unverfallbare Vermögenswerte eingegangen, so kann ein Dienstleistungserbringer bei der Ausübung der Option eine Sektion 83 (b) zur Übertragung dieser Eigenschaft vornehmen. 05 Nach Sektion 83 (b) (2) ist eine gemäß § 83 b) durchgeführte Wahlen nach den darin enthaltenen Vorschriften vorzunehmen und spätestens 30 Tage nach dem Tag der Eigentumseinreichung beim Finanzamt einzureichen An den Diensteanbieter übertragen. Wenn der dreißigste Tag nach der Eigentumsübertragung auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, gilt die Wahl nach der Sekte 7503 als fristgerecht, wenn sie am nächsten Arbeitstag abgestempelt wird. 06 Nach der Sektion 1.83-2 (c) erfolgt eine Wahl nach Paragraph 83 (b) durch Einreichung einer Kopie einer schriftlichen Erklärung bei der Internal Revenue Service-Stelle, bei der die Person, die die Dienstleistung erbracht hat, ihre Rücksendung einreicht. Darüber hinaus ist die Person, die die Dienstleistungen durchgeführt hat, verpflichtet, eine Kopie dieser Erklärung mit seiner Einkommensteuererklärung für das steuerpflichtige Jahr, in dem diese Eigenschaft übertragen wurde, vorzulegen. In Abschnitt 1.83-2 Buchstabe d ist vorgesehen, dass die Person, die die Leistungen erbracht hat, auch eine Kopie der Sektion 83 (b) zur Person vorlegt, für die die Leistungen erbracht wurden. 07 Nach Ziffer 1.83-2 Buchstabe e muss die Erklärung vom Wahlberechtigten unterzeichnet und die Wahl nach § 83 Buchstabe b erfolgen. Die Erklärung muss die folgenden Angaben enthalten: Name, Anschrift und Steuerzahler-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen eine Beschreibung jedes Eigentums, in Bezug auf das die Wahl getroffen wird, das Datum oder das Datum, an dem das Eigentum übertragen wurde, und dem steuerpflichtigen Jahr, Wird die Beschaffenheit der Beschränkung oder Beschränkungen, unter denen die Liegenschaft zum Zeitpunkt der Übertragung dem Marktwert unterliegt (unabhängig von etwaigen Stornobedingungen im Sinne von Abs. 1.83-3 (i)), festgelegt Für die die Wahl getätigt wird, den Betrag, der für dieses Eigentum gezahlt wird, und eine Erklärung darüber, dass Kopien an andere Personen geliefert wurden, wie in Abschnitt 1.83-2 Buchstabe d vorgesehen. 08 Nach der Sektion 1.83-2 (f) darf eine Wahl nach § 83 b nicht mit Zustimmung des Beauftragten widerrufen werden. Die Bestimmungen sehen darüber hinaus vor, dass diese Zustimmung nur dann gewährt wird, wenn die Person, die die Wahl vornimmt, einen Tatsachenfehler hinsichtlich des zugrunde liegenden Vorgangs hat und innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt angefordert werden muss, an dem der Fehler tatsächlich der Person bekannt wurde Der die Wahl getroffen hat. Weder ein Fehler hinsichtlich des Wertes (oder des Wertverlusts) des Vermögens, für den die Wahl getroffen wurde, noch das Versagen einer Person, die zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in Betracht gezogen wurde, stellt einen tatsächlichen Fehler dar Zweck. Siehe Rev. Proc. 2006-31, 2006-2 C. B. 32, für zusätzliche Anleitung in Bezug auf den Widerruf einer Wahl nach Sektion 83 (b). ABSCHNITT 3. GELTUNGSBEREICH Dieses Erlösungsverfahren gilt für Steuerpflichtige, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Wesentlichen unversichert sind und eine Wahl nach § 83 Buchstabe b beantragen wollen. ABSCHNITT 4. FOLGEN VON WAHLEN IM ABSCHNITT 83 (b) 01 Gemäß Abschnitt 1.83-2 Buchstabe a kann die Person, die diese Dienstleistungen erbringt, im Falle der Übertragung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen beschließen, B) der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie zum Zeitpunkt der Überweisung (ohne Berücksichtigung einer etwaigen Stornobeschränkung im Sinne des Abschnitts 1.83-3 (i)) über den zu zahlenden Betrag (falls vorhanden) Als Ersatz für Dienstleistungen. Wenn diese Wahl getroffen wird, gelten die wesentlichen Ausübungsregeln des § 83 (a) und die diesbezüglichen Regelungen in Bezug auf diese Vermögensgegenstände nicht, es sei denn, in den Absätzen 83 (d) (2) und den darin enthaltenen Regelungen (s Die Streichung einer Nonlapse-Beschränkung), ist eine spätere Wertsteigerung des Vermögenswertes nicht als Entschädigung an die Person steuerbar, die die Leistungen erbracht hat. Somit ist der Wert des Vermögens, zu dem diese Wahl getätigt wird, zum Zeitpunkt der Übertragung in der Höhe des Bruttoeinkommens enthalten, auch wenn diese Eigenschaft im Zeitpunkt der Übertragung im Wesentlichen unverfallbar ist (wie in Abschnitt 1.83-3 (b) definiert) , Und keine Entschädigung wird in das Bruttoeinkommen einbezogen werden, wenn diese Eigenschaft wird wesentlich verstreicht. 02 Bei der Berechnung des Gewinns oder Verlustes aus einem späteren Verkauf oder Austausch von Gegenständen, für die eine Sektion 83 (b) gewählt wurde, sieht die Sekt 1.83-2 (a) vor, dass die Grundlage für diese Eigenschaft der für die Immobilie gezahlte Betrag Wenn überhaupt) um den Betrag erhöht, der im Bruttoeinkommen nach § 83 Buchstabe b enthalten ist. 03 Werden Vermögenswerte, für die eine Sekte 83 b) gewählt wurde, verjährt, während sie im Wesentlichen unverwertet sind, sieht die Sektion 83 (b) (1) vor, dass kein Abzug in Bezug auf einen solchen Verzug zulässig ist. Ziffer 1.83-2 (a) sieht ferner vor, dass ein solcher Verfall als Verkauf oder Umtausch behandelt wird, bei dem ein Verlust in Höhe des Überschusses (falls vorhanden) von (1) dem gezahlten Betrag (falls vorhanden) (2) den Betrag (falls vorhanden) bei einem solchen Verfall. Ist dieses Eigentum ein Vermögensgegenstand in den Händen des Steuerpflichtigen, so ist dieser Verlust ein Kapitalverlust. ABSCHNITT 5. BEISPIELE Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Steuerergebnisse, die auftreten können, je nachdem, ob eine Sekte 83 (b) gewählt wird, nach der Übertragung von im Wesentlichen nicht gezahlter Aktie im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen. Die Steuerergebnisse in den Beispielen hängen nicht davon ab, ob die auf den Mitarbeiter übertragenen Aktien auf einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt werden. Beispiel 1. Die Gesellschaft A ist eine in Privatbesitz befindliche Aktiengesellschaft und kein Bestand an Unternehmen A wird auf einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt. Am 1. April 2012, im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, überträgt Unternehmen A an E, seinem Mitarbeiter, 25.000 Aktien von im Wesentlichen nicht gezahlten Aktien an Unternehmen A. Im Austausch für die Aktie, E zahlt Firma A 25.000, was den fairen Marktwert Der Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung. Die eingeschränkte Bestandsvereinbarung sieht vor, dass die Gesellschaft A die Aktie von E für den kleineren der damaligen aktuellen Marktwerte oder den ursprünglichen Kaufpreis von 25.000 Aktien zurückkaufen wird, wenn E die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschaft A als Mitarbeiter vor dem 1. April 2014 beendet . E8217s Eigentumsrechte an den 25.000 Aktien der Aktien werden bis zum 1. April 2014 nicht als wesentlich bis zum 1. April 2014 ausgeübt und werden nur dann als wesentlich verteilt angesehen, wenn E bis zum 1. April 2014 weiterhin Dienst - leistungen für die Gesellschaft A als Arbeitnehmer erbringt. 2012, E macht eine gültige Wahl unter Sekt 83 (b) in Bezug auf die 25.000 Aktien der Aktien der Gesellschaft A. Da der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie (25.000) gegenüber dem für die Immobilie gezahlten Betrag E (25.000) 0 ist, enthält E 0 im Bruttoeinkommen für das Jahr 2012 aufgrund der Umlagerung und der damit zusammenhängenden Sektion 83 b) Wahl. Die 25.000 Aktien werden am 1. April 2014, wenn der Marktwert der Aktien 40.000 beträgt, wesentlich veräußert. Eine Entschädigung ist im Bruttoeinkommen E8217 nicht enthalten, wenn die Aktien am 1. April 2014 erheblich verausgabt werden. Im Jahr 2015 verkauft E die Aktie für 60.000 Stück. Als Ergebnis des Verkaufs, E realisiert 35.000 (60.000 Verkaufspreis - 25.000 Basis) des Gewinns, die ein Kapitalgewinn ist. Beispiel 2 Die Tatsachen sind die gleichen wie in Beispiel 1 oben, mit der Ausnahme, daß E keine Wahl unter der Sektion 83 (b) macht. Gemäß § 83 (a) umfasst E 0 im Bruttoeinkommen im Jahr 2012 aufgrund der Übertragung von Aktien der Gesellschaft A, da die Aktie nicht wesentlich veräußert ist. Wenn die Aktien am 1. April 2014 in voller Höhe ausgegeben werden, umfasst E 15.000 (40.000 Marktwerte abzüglich 25.000 Kaufpreisen) der Entschädigung im Bruttoeinkommen. E8217s Basis in der Aktie am 1. April 2014 ist 40.000 (25.000 bezahlt für die Aktie und 15.000 in den Gewinn nach Sektor 83 (a) enthalten). Als Folge des Verkaufs der Aktie für 60.000 verkauft E 20.000 (60.000 Verkaufspreise - 40.000 Basis) Gewinn, was ein Kapitalgewinn ist. Beispiel 3. Die Tatsachen sind die gleichen wie in Beispiel 1, mit der Ausnahme, dass E die Beschäftigung mit der Gesellschaft A am 1. August 2013 beendet, bevor die Aktien wesentlich veräußert werden. Da der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie (25.000) gegenüber dem für die Immobilie gezahlten Betrag E (25.000) 0 ist, enthält E 0 im Bruttoeinkommen für das Jahr 2012 aufgrund der Umlagerung und der damit zusammenhängenden Sektion 83 b) Wahl. Wenn E die Beschäftigung am 1. August 2013 beendet, beträgt der Marktwert der Aktie 30.000, doch Unternehmen A kauft die Aktie von E für 25.000 gemäß den Bedingungen der Restricted Stock Agreement. Durch den Verkauf der Aktie für 25.000 Jahre realisiert E 0 Gewinn (25.000 Verkaufspreise - 25.000 Basis). Beispiel 4. Unternehmen B ist ein börsennotiertes Unternehmen und die Gesellschaft B wird auf einem etablierten Wertpapiermarkt gehandelt. Am 1. April 2012, im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, überträgt die Gesellschaft B an ihren Angestellten 25.000 Aktien der im Wesentlichen nicht gezahlten Aktien in Unternehmen B. Zum Zeitpunkt der Übertragung haben die Aktien einen aggregierten Marktwert von 25.000 . F ist nicht verpflichtet, Unternehmen B eine Gegenleistung im Austausch für die Aktie zu zahlen. Die eingeschränkte Bestandsvereinbarung sieht vor, dass, wenn F aufhört, der Gesellschaft B als Mitarbeiter vor dem 1. April 2014 Dienstleistungen zu erbringen, F den Bestand an der Gesellschaft B. F8217 verloren hat, wird das Eigentum an den 25.000 Aktien der Aktie nicht als wesentlich unverfallbar behandelt Bis zum 1. April 2014 und wird nur dann als wesentlich weiterver - sichert angesehen, wenn F bis zum 1. April 2014 weiterhin Dienst - leistungen für die Gesellschaft B leistet. Am 1. April 2012 trifft F eine gültige Wäh - lung nach § 83 b Auf die 25.000 Aktien der Aktien der Gesellschaft B. Da der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie (25.000) gegenüber dem für die Immobilie gezahlten Betrag F 25.000 beträgt, umfasst F 25.000 Entschädigungen für das Bruttoeinkommen für das Jahr 2012 aufgrund der Umlagerung und der damit zusammenhängenden Sektion 83 ( B) die Wahl. Die 25.000 Aktien werden am 1. April 2014, wenn der Marktwert der Aktien 40.000 beträgt, wesentlich veräußert. Eine Entschädigung ist im Bruttoeinkommen der F8217 nicht enthalten, wenn die Aktien am 1. April 2014 unverfallbar sind. Im Jahr 2015 verkauft F die Aktie für 60.000 Stück. Als Ergebnis des Verkaufs, F realisiert 35.000 (60.000 Verkaufspreis - 25.000 Basis) in Gewinn, der ein Kapitalgewinn ist. Beispiel 5. Die Tatsachen sind die gleichen wie in Beispiel 4 oben, mit der Ausnahme, daß F keine Wahl unter der Sektion 83 (b) macht. Gemäß Ziffer 83 (a) enthält F 0 im Bruttoeinkommen im Jahr 2012 aufgrund der Übertragung von Aktien der Gesellschaft B, da die Aktie nicht wesentlich veräußert ist. Wenn die Aktien am 1. April 2014 in voller Höhe ausgegeben werden, umfasst F 40.000 (40.000 Marktwerte abzüglich 0 Kaufpreises) der Entschädigung im Bruttoeinkommen. F8217s Basis in der Aktie am 1. April 2014 ist 40.000 (0 bezahlt für die Aktie und 40.000 in den Gewinn nach Sekt 83 (a) enthalten). Als Folge des Verkaufs der Aktie für 60.000 verkauft F 20.000 (60.000 Verkaufspreise - 40.000 Basis) Gewinn, was ein Kapitalgewinn ist. Beispiel 6. Der Sachverhalt ist derselbe wie in Beispiel 4 oben, mit der Ausnahme, dass F am 1. August 2013 die Beschäftigung mit der Gesellschaft B beendet und die Aktien verfällt, bevor die Aktien wesentlich veräußert werden. Da der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der Immobilie (25.000) gegenüber dem für die Immobilie gezahlten Betrag F 25.000 beträgt, umfasst F 25.000 Entschädigungen im Bruttoeinkommen für das Jahr 2012 aufgrund der Umlagerung und der damit zusammenhängenden Sektion 83 ( B) Wahl. Im Laufe des Jahres F beendet das Unternehmen die 25.000 Aktien an die Gesellschaft B zurück und wird diese Veräußerung als Veräußerung der Aktien gegen Entgelt behandelt. Gemäß Ziffer 1.83-2 (a) erkennt F kein Ergebnis als Folge eines solchen Verkaufs. F ist nicht berechtigt, einen Abzug oder eine Gutschrift für Steuern zu zahlen, die infolge der Einreichung der Sektion 83 (b) der Wahl oder des anschließenden Verfalls der Immobilie gezahlt werden. ABSCHNITT 6. PROBEWAHL 01 Die Stichprobenwahl in diesem Abschnitt, wenn sie von einem einzelnen Steuerpflichtigen ordnungsgemäß ausgefüllt und ausgeführt wird, würde den Anforderungen des Abschnitts 1.83-2 hinsichtlich des erforderlichen Inhalts eines Sektors 83 (b) der Wahl in Bezug auf gemeinsame Anteile entsprechen Unterliegt einem erheblichen Verzugsrisiko. Damit die Wahl gültig ist, muss der Dienstleistungserbringer außerdem alle sonstigen anwendbaren Anforderungen, einschließlich der oben erörterten Anforderungen hinsichtlich der Zeit der Einreichung der Wahl, der Einreichung der Wahl bei der Internal Revenue Service und der Anbringung einer Kopie der Wahl an die Steuererklärung und Bereitstellung einer Kopie an den Dienstleistungsempfänger. Eine Wahl nach Abschnitt 83 (b) muss alle Informationen enthalten, die nach Sekt 1.83-2 (e) erforderlich sind, brauchen aber nicht das genaue Format oder die Sprache der nachstehend aufgeführten Musterwahl zu verwenden. Bei der nachstehenden Stichprobe sollten Klammerpunkte und Leerzeichen durch die anwendbaren Informationen für den Steuerpflichtigen ersetzt werden. Eine Wahl in Bezug auf Grundstücke, die keine Stammaktien sind, sollte eine angemessene Beschreibung der Immobilie in Punkt 2 und Änderungen der Positionen 5 und 6, soweit erforderlich, enthalten. 02 Der Text der Musterwahl folgt. Der unterzeichnete Steuerpflichtige wählt gemäß Paragraph 83 Buchstabe b der Internal Revenue Code von 1986 in seiner geänderten Fassung in den Bruttoeinkommen als Entschädigung für Dienstleistungen den Überschuss (falls vorhanden) des fairen Marktwerts der unten beschriebenen Aktien Die für diese Aktien gezahlten Beträge. Der Name, die Steuernummer, die Anschrift des Unterzeichneten und das steuerpflichtige Jahr, für das diese Wahl getroffen wird, sind:


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